Durchsuchungen und Festnahmen: Mit einem Großeinsatz gehen Beamte in Thüringen und Sachsen gegen Rockerkriminalität vor. Bei den Ermittlungen gehe es unter anderem um schwere räuberische Erpressung, Handel mit Methamphetamin in nicht geringer Menge, Geldwäsche sowie verschiedene Eigentumsdelikte. Das teilte das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen mit. Rund 300 Einsatzkräfte des LKA Thüringen und von Polizeien seien beteiligt gewesen. Die Ermittlungen laufen gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Gera.
Die Vorwürfe richten sich demnach aktuell gegen 21 Beschuldigte im Alter von 25 bis 63 Jahren, darunter auch Frauen. Es handle sich zum Teil um Mitglieder von sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs. So seien bereits Haftbefehle gegen drei Männer im Alter von 49, 43 und 37 Jahren erlassen worden. Diese Tatverdächtigen seien Mitglieder des Bandidos MC beziehungsweise eines Unterstützerclubs. Spezialkräfte des LKA Thüringen und der Bereitschaftspolizei nahmen die Männer am Morgen fest.
Einsätze gegen Rockerclubs in Südthüringen und Leipzig
Bei Durchsuchungen vor allem an Privatadressen und von mindestens 14 Objekten war die Rede. Mögliche Beweismittel seien sichergestellt worden. So sollten Vermögenswerte abgeschöpft werden, darunter vor allem Motorräder und Autos. Die Ermittler vermuten, dass diese mit Geld gekauft wurden, an das die Tatverdächtigen durch räuberische Erpressungen gelangt sein könnten. Einsatzorte waren in Sachsen in Leipzig und vor allem im Südthüringen.
Die Razzien stehen laut LKA Thüringen im direkten Zusammenhang mit einem großangelegten Einsatz im August. Damals waren mehrere Objekte in Thüringen, Sachsen und Bayern durchsucht worden, um Beweise im Zusammenhang mit einer schweren räuberischen Erpressung zu sichern.
In Thüringen sind laut LKA-Sprecherin verschiedene Rocker-Clubs aktiv. Dem Bundeskriminalamt zufolge werden polizeilich relevante Rocker-Gruppierungen als "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG) bezeichnet. Vor allem der Hells Angels Motorcycle Club (HAMC), der Bandidos MC (BMC), der Outlaws MC (OMC) und der Gremium MC (GMC) sowie ihre Unterstützergruppierungen (Supporterclubs) werden demnach dazugezählt.