Die Verurteilung eines 50-Jährigen aus Niedersachsen wegen eines heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Oldenburg am Dienstag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die von dem Mann eingelegte Revision. Es habe in dem Urteil vom September vergangenen Jahres keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten gegeben.
Das Landgericht Oldenburg hatte den Mann wegen eines Mordes aus Heimtücke zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach seinen Feststellungen passte der Beschuldigte seine getrennt von ihm lebenden Ehefrau im Februar 2024 in der Gemeinde Damme an der Haustür ab und versetzte ihr einen tödlichen Messerstich. Das überraschte Opfer war wehrlos. Dem damaligem Urteil zufolge wollte der Mann die Frau für die Trennung von ihm "bestrafen".