Die Jury kam zu dem Schluss, dass zwei von Musk im Mai 2022 gepostete Tweets falsche Aussagen enthielten. Die Onlinebotschaften waren demnach für einen Einbruch des Twitter-Kurses verantwortlich. Das Urteil ist eine seltene juristische Niederlage für Musk. In der Vergangenheit war er aus Rechtsstreitigkeiten oft unbeschadet hervorgegangen.
Musks Anwälte bezeichneten das Urteil als "Rückschlag". Sie kündigten jedoch umgehend an, dass ihr Mandant Berufung einlegen werde. Musk, Chef des Raumfahrtkonzerns SpaceX und des Elektroautobauers Tesla, äußerte sich zunächst nicht selbst zu der Entscheidung.
Der Investor Giuseppe Pampena hatte die Klage gegen Musk im Namen von Aktionären eingereicht, die zwischen Mitte Mai und Anfang Oktober 2022 Twitter-Aktien verkauft hatten. Musk kaufte die Onlineplattform Ende Oktober 2022 für den Preis von 44 Milliarden Dollar (nach heutigem Wert 38 Milliarden Euro) und benannte sie später in X um.
Im Vorfeld des Kaufs hatte Musk auf Twitter behauptet, dass der Übernahmevertrag vorübergehend auf Eis gelegt sei, bis Twitter nachweisen könne, dass der Anteil an "Bots" - also gefälschten Konten, die durch Software statt von echten Nutzern betrieben werden - so gering sei wie von der Plattform angegeben. Laut den Klägern waren diese Äußerungen Teil eines Plans, mit dem der Twitter-Verwaltungsrat dazu gedrängt werden sollte, einen Preis zu akzeptieren, der unter dem ursprünglichen Angebot lag.
Nach seinem ersten Tweet zu dem Thema im Mai 2022 fiel der Aktienkurs innerhalb von zwei Handelstagen um 17 Prozent. In der Folge verkauften einige Aktionäre ihre Aktien.
Die Geschworenen waren sich einig, dass Musk gegen eine Vorschrift zum Wertpapierhandel verstoßen habe, die falsche und irreführende Aussagen verbietet, die den Aktienkurs drücken. Ein Anwalt der Kläger schätzt den Schadenersatz auf etwa 2,6 Milliarden Dollar (2,2 Milliarden Euro).