Gast
2jähriger Arbeitsaufenthalt in einer anderen Stadt - Ummeldung für den neuen AG notwendig?
Ich möchte für ein bis zwei Jahre nach Berlin ziehen und dort arbeiten, möchte aber meine Wohnung in Hamburg wo ich derzeit wohne und gemeldet bin nicht aufgeben, und in Hamburg weiterhin gemeldet sein . In Berlin werde ich bei einer Freundin wohnen. Muss ich mich unbedingt in Berlin anmelden? Muss ich für den neuen Arbeitgeber in Berlin eine Anmeldung vom Einwohnermeldeamt vorweisen? Oder reicht ein Untermietvertrag von meiner Freundin? Kann es zu Problemen mit der (Lohn-?) Steuer kommen?
Antworten (2)
gerde in Berlin besteht die Pflicht für eine Anmeldung der Zweitwohnung. Da gab es mal einen Grünen-politiker, der das vergessen hatte...
Von der Steuer absetzbar ist das Ganze aber nur, wenn es für die Erstwohung einen dringenden Grund gibt. (Rest der Familie lebt und arbeitet noch in HH oder ähnliches)
Ansonsten sind die Reisekosten und die doppelte Miete etc. nur eine kurze Zeit absetzbar, weil der Erhalt des Erstwohnsitzes nicht zwingend erforderlich ist.
Ich musste dem Finanzamt mal nachweisen, dass ich mittlerweile eine 6-monatige Kündigungsfrist hatte und darum den ursprünglichen Wohnsitz noch bis dahin behalten musste.
Ansonsten sind die Reisekosten und die doppelte Miete etc. nur eine kurze Zeit absetzbar, weil der Erhalt des Erstwohnsitzes nicht zwingend erforderlich ist.
Ich musste dem Finanzamt mal nachweisen, dass ich mittlerweile eine 6-monatige Kündigungsfrist hatte und darum den ursprünglichen Wohnsitz noch bis dahin behalten musste.