BAV Guthabenrückerstattung wg. Krankheit/Behinderung
Drohende Obdachlosigkeit wg. fortlaufender Krankschreibung und 30%ger Behinderung. Gerling will mein durch BAV angespartes Geld nicht rückerstatten, erst nach Renteneintritt in ca. drei Jahren.
Antworten (1)
Dir droht keine Obdachlosigkeit. Wenn dein Geld nicht reicht für deine Miete, dann mußt du zum Amt gehen. Evtl mußt du in eine kleinere Wohnung umziehen. Aber in Deutschland wird niemand, der sich darum bemüht, auf die Straße gesetzt. Nur wenn du nichts unternimmst. Lass dich mal beraten, z.b. hat der VdK gute Beratungsstellen für sowas. Die Anschriften findest du im Internet.