Blumenkastenhalterung verbieten wegen beschädigung der pulverbeschichtung am geländer?
Haben seit Mai 2022 ein Balkon, haben dieses Jahr balkonhalterung an gebracht aus plaste und extra gepolstert, damit nichts beschädigt wird. Jetzt kam schreiben vom Vermieter 1 Jahr später das balkonhalterung verboten sind wegen beschädigung der pulverbeschichtung am geländer. Darf der Vermieter es 1 Jahr später verbieten? Trotz das wir geschaut haben das es nicht beschädigt wird ? Er meinte es könnte nach einer gewissen Zeit auch abfärbung geben wegen Sonneneinstrahlung. Bitte helfen Sie uns
Antworten (2)
Es gibt im Mietrecht keine gesetzlichen Regelungen, die eine Befestigung von Blumenkästen oder auch Blumentöpfen an der Balkonbrüstung verbieten. Im Zweifel müssen daher die zivilen Gerichte darüber entscheiden, ob und inwieweit das Anbringen von nach außen hängenden Blumen zulässig ist. Dabei stehen auf der Seite des Vermieters das Interesse, dass sein Eigentum nicht beeinträchtigt wird und auf der Seite des Mieters das Interesse, dass er sein Mietobjekt in vollem Maße nutzen kann. (Copy&paste)
Es bleibt die Frage: Was steht im Mietvertrag?
Wird auf Blumenkästen nicht eingegangen, bedeutet verboten im Vertrag, hast Du sehr gute Chancen, dass der Vermieter kein Mitspracherecht hat, vor allem wenn die Kästen innen am Geländer angebracht sind.
(Zusammenfassung was Gockel an Antworten liefert)
Es bleibt die Frage: Was steht im Mietvertrag?
Wird auf Blumenkästen nicht eingegangen, bedeutet verboten im Vertrag, hast Du sehr gute Chancen, dass der Vermieter kein Mitspracherecht hat, vor allem wenn die Kästen innen am Geländer angebracht sind.
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