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- Gaspreiskopplung an den Preis von Öl
Frage Nummer 3000032228
bh_roth
Gaspreiskopplung an den Preis von Öl
Sollte das Gas in Deutschland durch die Kopplung an den Preis des Erdöls nicht schon lange wesentlich günstiger sein? Der Preis müsste doch mittlerweile auch so niedrig sein wie vor 8-10 Jahren. Feststellen kann ich aber keine größere Preissenkung.
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Antworten (8)
Guten Morgen, glaubst Du wirklich, irgendein Versorger würde den Gaspreis senken? Die lachen sich doch ins Fäustchen, weil ihr Profit steigt!
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Solange der Wettbewerb nicht wirklich funktioniert, gibt es keinen Grund für die Versorger, die Preise zu senken.
Ich habe dieses Jahr endlich meine Frau überzeugen können, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach kein Risiko ist, dem örtlichen Energieversorger zu kündigen.
Voraussichtliche Ersparnis: ca. 500 Euro
Kaum war die Kündigung 'raus, bekam ich ein Schreiben, in dem man um Rücksprache bat, man würde mir "gerne ein individuelles Angebot machen".
Ich habe dieses Jahr endlich meine Frau überzeugen können, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach kein Risiko ist, dem örtlichen Energieversorger zu kündigen.
Voraussichtliche Ersparnis: ca. 500 Euro
Kaum war die Kündigung 'raus, bekam ich ein Schreiben, in dem man um Rücksprache bat, man würde mir "gerne ein individuelles Angebot machen".
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Nachdem von 5 Einzelthermen auf 1 für 5 Wohnungen im Haus umgestellt wurde und der Gaspreis durch den Hausbesitzer abgerechnet wird, habe ich keine Möglichkeit mehr, den Versorger selbst zu wählen.
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bh_, der BGH hat 2010 die - ausschließliche - Gaspreiskoppelung an leichtes Heizöl für obsolet erklärt und untersagt (VIII ZR 178/08).
Das haben die Gaslieferanten zum Anlass genommen und die Preiskoppelung aufzuheben.
Seit 2010 findet - leider - keine Preisanpassung an den Preis für leichtes Heizöl mehr statt.
Das haben die Gaslieferanten zum Anlass genommen und die Preiskoppelung aufzuheben.
Seit 2010 findet - leider - keine Preisanpassung an den Preis für leichtes Heizöl mehr statt.
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Na, wattn Glück. Oder Pech. Davon abhängig, auf welcher Seite man steht.
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Danke s.q.f. Das wusste ich nicht.
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Danke s.q.f. Das wusste ich nicht.
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Amos, aus der Rechtsprechung zum Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. BGH VIII ZR 78/06) lässt sich ohne weiteres ableiten, dass der Hausbesitzer aufgefordert werden kann, den Gaslieferanten zu wechseln.
Bleibt er trotz Aufforderung untätig, so kann ohne weiteres die Kürzung der Heizkostenabrechnung angekündigt und auch durchgeführt werden.
Bleibt er trotz Aufforderung untätig, so kann ohne weiteres die Kürzung der Heizkostenabrechnung angekündigt und auch durchgeführt werden.
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