bh_roth
Ein Gebäude steht auf der Grundstücksgrenze und soll jetzt nachträglich mit 20 cm Polystyrol- oder Polyurethanplatten gedämmt werden. Ist das zulässig, ohne dass man das Einverständnis des Nachbarn hat, denn immerhin werden dem Nachbarn ja etwa 2 m² Grund abgezwackt?
Lieber Miele, du bist dran!
Grenzbebauung
Ein Gebäude steht auf der Grundstücksgrenze und soll jetzt nachträglich mit 20 cm Polystyrol- oder Polyurethanplatten gedämmt werden. Ist das zulässig, ohne dass man das Einverständnis des Nachbarn hat, denn immerhin werden dem Nachbarn ja etwa 2 m² Grund abgezwackt?
Lieber Miele, du bist dran!
Antworten (4)
Lieber bh, da muss ich erst einmal den Sand vom Strand aus meinem Handy klopfen, bin gerade im Urlaub. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Überbau ohne Zustimmung des Nachbarn erlaubt ist. Eine Unterschreitung des Grenzabstands ist in solchen Fällen möglich, baurechtlicher auch schon genehmigt worden. Bei einem Überbau gilt jedoch privates Recht (das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes).
Es spricht mal wieder für unsere Legislative, dass sie Ihren eigenen Ansprüchen hinterherhinkt. Mit anderen Worten : Jain...je nach Bundesland, das kann sich aber monatlich ändern. Siehe hier. In Hessen ist es m.W. ohne Einverständnis des Nachbarn nicht möglich. Im Zweifel halt vor Beginn der Maßnahme das Ganze mit dem örtlichen Bauamt schriftlich abklären.
sorry, hier nochmal der Link