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ja, kinderlose über 23 jahre zahlen mehr und zwar einen zusatzbeitrag von derzeit 0,25 % ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts. zu kindern zählen leibliche, aber auch stief- und pflegekinder. das gilt aber nur für gesetzlich versicherte ab dem jahrgang 1939. wer älter ist, ist von dieser regelung ausgenommen.