Kompaktkamera in eingecheckten Reisegepäck, weich eingebettet transportiert. Nach Ankunft war das Display kaputt. Ist die Fluggesellschaft (airberlin) haftbar?
Die Beweispflicht erstreckt sich nicht nur darauf, nachzuweisen, dass die Kamera vernünftig verpackt war (war sie nicht, sonst wäre sie nicht beschädigt), sondern auch den Nachweis zu führen, dass die Kamera nicht schon vorher beschädigt war.