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Gast

Ich habe meinem Bruder und meiner Schwägerin lebenslanges Wohnrecht im Haus, im Grundbuch eintragen lassen. Wenn beide sterben erlicht dieses, also ist es doch keine Schenkung.

Ich bin Besitzer eines Hauses mit vier Wohneinheiten. Es wohnt nur Familie im Haus. Da mein Bruder viele Schulden hat kann ich ihn nicht ins Haus eintragen, meine Schwägerin, will ich nicht. Falls mir etwas basiert, würden meine Kinder meine Schwägerin reiswerfen um dies zu umgehen, habe ich beiden lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Falls aber beider vor mir sterben, soll nicht sein, erlischt dies, also entfällt die Eintragung bzw. ist hinfällig.
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Antworten (1)
Dorfdepp
Nein, es ist keine Schenkung, falls das der Satz mit dem fehlenden Fragezeichen sein sollte. Mir gefällt der Ausdruck "reiswerfen", gehört das zu einer englischen Hochzeit? Nun, das kann jedem basieren.
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