Ist es rechtens, dass das Gehalt und die monatliche Stundenzahl durch Anwendung des Flächen-Manteltarifs (Einzelhandel) ohne Einverständnis des Arbeitnehmers gekürzt werden dürfen?
Ich unterstelle jetzt, dass bei dir Gehalt und Arbeitzeit bis jetzt übertariflich ist. Das kann dein Arbeitgeber nicht mit Berufung auf den Tarifvertrag einseitig ändern.