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Gast

Ist es rechtens, dass das Gehalt und die monatliche Stundenzahl durch Anwendung des Flächen-Manteltarifs (Einzelhandel) ohne Einverständnis des Arbeitnehmers gekürzt werden dürfen?

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Antworten (2)
elfigy
Ich unterstelle jetzt, dass bei dir Gehalt und Arbeitzeit bis jetzt übertariflich ist. Das kann dein Arbeitgeber nicht mit Berufung auf den Tarifvertrag einseitig ändern.
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Bester
Nee, aber erhöht darf das Gehalt werden.
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