Kann mein Mann die Schenkung zurücknehmen?
2001 Schenkte mir mein Mann,die Immobilien in Ungarn.Jetzt nach der Scheidung,brauche ich eine Unterschrift fürs Grundbuchamt in Ungarn.Meine Anwältin hat ihn schon mehrmals angeschrieben,das er eine Unterschrift leisten soll.Was kann ich tun.
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Ich gehe davon aus, dass der Mann die Immobilie "verbal" geschenkt hat, der Eigentümerwechsel aber nicht im Grundbuch vermerkt ist. Da ist es wie im deutschen Recht. Eigentümer ist der, der dort eingetragen ist. Zum Wechsel des Eigentümers muss - wie in Deutschland - ein Notar beauftragt werden. Bei diesem Notartermin, egal, ob es sich um eine Schenkung oder einen Verkauf handelt, müssen beide - der alte und der neue Besitzer - anwesend sein. Sowohl für den alten, als auch für den neuen Besitzer fallen Notarkosten an. Das scheint nicht passiert zu sein. Somit gehört die Immobilie immer noch dem geschiedenen Mann.