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Gast

Keine Erben Außenstehender hat die Vollmacht auch die Bankvollmacht bekommt der Staat nach dem Tod das Geld vom Konto

Frage beantworten Frage Nummer 3000202927 Frage melden
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ingSND
Wenn es keine Erben gibt, dann erbt tatsächlich der Staat, und zwar auch das Geld vom Konto.
Der Mensch mit der Vollmacht begeht eine strafbare Unterschlagung, wenn er nach dem Tod des Erblassers noch Geld für sich abhebt (vorher auch schon, aber da kann er sich eventuell noch darauf berufen, vom noch lebenden beauftragt worden zu sein).
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