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Gast

Kündigung und Urlaub

Ich habe am 27.02.2013 zum 5: April gekündigt und bereit gewußt, dass 4. bis 7. März die genehmigte Urlaub zu viel gewesen wäre. Ich habe in meiner Kündigung um Regelung meiner Urlaub gebeten. Mein Arbeitsgeber hat den Urlaub stehen lassen und im Dienstplan als Schulden vermerkt. Was kann alles passieren?
Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung, habe 5TAge Woche Arbeitsvertrag.
Frage beantworten Frage Nummer 58652 Frage melden
Antworten (2)
hphersel
der 5. April ist ein Freitag. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es gerade im Dienstleistungsbreich Verträge gibt, die JEDERZEIT mit einer Frist von von vier oder sechs Wochen gekündigt werden können.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Aber hier geht es um Fragen der Urlaubsregelung, deren Vertragsuasgestaltung wir nicht kennen. Der oder die Fragestelelrin wäre besserberaten, sich an einen Anwalt für Arbtisrecht zu wenden. Ich weiß nicht, ob der Arbeitgeber den zu viel genommenen Urlaub (so habe ich die Frage verstanden) vom 4.-7.03. einfacvh als "Schulden" abhaken kann.
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hphersel
ich habe bewusst geschrieben: "Ich weiß es nicht", daher kann ich selber nur an einen Anwalt verweisen. Wenn Du mehr weißt als ich (Was ja problemlos möglich ist) und mit Deinem Wissen dem Fragesteller helfen kannst, ist ja alles in Ordnung - und ich habe etwas dazugelernt :-)
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