Gast
mein minderjähriges kind hat geerbt wird Harz vier gestrichen
mein Sohn 18Mon.hat geerbt wird mein Harz vier gestrichen und dürfen wir von dem Geld ein Haus kaufen trotz Harz vier?
Antworten (10)
Fichtelgebirge vier, äh, ich meine Harz vier wird gestrichen, weil das Familienvermögen zählt. Haus dürft ihr nicht kaufen, weil ihr das Geld nur bis zur Volljährigkeit verwalten, aber nicht verprassen dürft.
Ich kann nur dem zustimmen, was ing schreibt. Am besten - wenn es noch nicht geschehen ist - BEVOR das Geld fliesst. Noch besser ist es, bevor so ein Fall eintritt, man aber schon Kenntnis davon hat, zu einem Spezialanwalt zu gehen. Es gibt Wege zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten dem Kind gegenüber, von denen ein Laie nichts weiß. Wenn ihr HartzIV bezieht, habt ihr auch Anspruch auf einen Beratungsgutschein, von dem ich aber hier abraten will. Investiert lieber Geld für einen guten Anwalt, auch wenn ihr es jetzt nicht habt, es kann nachher aus dem Vermögen gezahlt werden.
In der Frage steht klar und deutlich "dürfen wir von dem Geld ein Haus kaufen". Das heißt, die Eltern wollen ein Haus zum Selberbewohnen kaufen. Wenn die jetzt in Kleinziethen oder Hintertupfingen wohnen, ist das Haus in 16 Jahren womöglich unverkäuflich. Deswegen habe ich die Frage verneint. Die Anlageform des Geldes ist eine andere Sache,da war ing's Antwort schon vernünftig, nur war danach nicht gefragt.
Die Frage zielt auf eine Rettung des Erbes für das Kind, weil ein selbstbewohntes Haus -der 18 Monate alte Eigentümer wohnt ja auch darin - nicht für Unterhalt verwertet werden muß.Das Geldvermögen wird dem Vermögen der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet und daraus muß dann der Unterhalt für die Familie bestritten werden bis nichts mehr da ist. Es wird ein Rechtspfleger eingesetzt, die Eltern können gar nicht alleine entscheiden.
Deswegen der Anwalt. In Zusammenarbeit mit ihm und dem Vermögensverwalter des Kindes könnte ein Haus als Geldanlage gekauft werden. Dazu wäre es notwendig, daß sich die Eltern [b] vorher[/b) von HartzIV abmelden. Irgend ein Job, egal zu welchem Lohn und so tun, als reicht das Geld aus. Wenn das Haus gekauft ist, kann wieder HartzIV bezogen werden. Aber das weiß dann der Anwalt am besten. Auch wie man eine Rückabwicklung vermeidet, wenn die Arge Gestaltungsmißbrauch unterstellt. Die sind erbarmungslos.
Deswegen der Anwalt. In Zusammenarbeit mit ihm und dem Vermögensverwalter des Kindes könnte ein Haus als Geldanlage gekauft werden. Dazu wäre es notwendig, daß sich die Eltern [b] vorher[/b) von HartzIV abmelden. Irgend ein Job, egal zu welchem Lohn und so tun, als reicht das Geld aus. Wenn das Haus gekauft ist, kann wieder HartzIV bezogen werden. Aber das weiß dann der Anwalt am besten. Auch wie man eine Rückabwicklung vermeidet, wenn die Arge Gestaltungsmißbrauch unterstellt. Die sind erbarmungslos.
Ihr seid mir wirklich eine saubere Gesellschaft. Ihr macht euch lieber Gedanken darüber, wie einer schlitzohrig Geld retten kann, damit der Steuerzahler möglichst lange in der Pflicht bleibt, diese Familie zu unterstützen.
Das Kind ist unschuldig an der Situation der Eltern. Es war auch sicher nicht im Sinne des Erblassers, mit dem Erbe den Unterhalt der Familie zu sichern. Er wollte seinem Enkelkind etwas für die Zukunft mitgeben. Von den Eltern hat es wahrscheinlich nichts zu erwarten. Es widerspricht hier meinem Gerechtigkeitsempfinden, dem Kind das Erbe wegzunehmen. Ein Gesetz kann niemals alle Einzelfälle berücksichtigen, deshalb finde ich es legitim nach Auswegen zu suchen. Schlitzohrig würde ich es sehen, wenn HartzIV Bezieher vorher ihr eigenes Vermögen beiseite schaffen. Wobei ich der Meinung bin, die Regelungen gehören nachgebessert. Es haben sich Situationen ergeben, die ich als grob ungerecht empfinde. Etwa wenn jemand für sein Alter vorgesorgt hat, und mit 60 arbeitslos wird und dann noch kurz vor der Rente seine Altersversorgung verbrauchen muss.
Natürlich ist das Kind an der Situation unschuldig, es konnte sich seine Eltern schließlich nicht aussuchen. Schuld an der Situation ist der Gesetzgeber, weil der festgelegt hat, dass Einkommen und Vermögen von Kindern dem Familieneinkommen zuzurechnen sind. Wer das unterläuft, handelt gesetzeswidrig. Leider können wir uns den Gesetzgeber auch nicht aussuchen, denn welche Partei man auch wählt, es ist am Ende immer dasselbe.
@ elfigy
Wenn es nicht im Sinn der Erblassers war, die Familie zu unterstützen, hätte sich sicherlich eine andere Regelung finden lassen. Wenn es der legendäre Onkel aus Amerika war, der einen Erben in der alten Welt gesucht hat, wäre wohl ein Elternteil Erbe geworden. Wenn es die reiche Tante war, die dem Kind etwas zukommen lassen wollte, war sie über die Situation der Familie informiert und hätte das Geld treuhänderisch über einen Notar irgendwo bis zur Volljährigkeit anlegen können. Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Mir ist klar, dass das hier ein hypothetischer Fall ist, denn in der Realität wäre anders verfahren worden.
Wenn es nicht im Sinn der Erblassers war, die Familie zu unterstützen, hätte sich sicherlich eine andere Regelung finden lassen. Wenn es der legendäre Onkel aus Amerika war, der einen Erben in der alten Welt gesucht hat, wäre wohl ein Elternteil Erbe geworden. Wenn es die reiche Tante war, die dem Kind etwas zukommen lassen wollte, war sie über die Situation der Familie informiert und hätte das Geld treuhänderisch über einen Notar irgendwo bis zur Volljährigkeit anlegen können. Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Mir ist klar, dass das hier ein hypothetischer Fall ist, denn in der Realität wäre anders verfahren worden.
Es gibt noch jede Menge hypothetischer Möglichkeiten. z.b. Großeltern, die unbedarft waren und nichts von Bedarfsgemeinschaften und Unterhaltsregelungen wußten und sich über die Erbregelung bedeckt hielten. Es kann auch sein, dass die Eltern geerbt hätten und das Erbe zugunsten des Kindes ausgeschlagen haben. Hier muß besonders aufgepaßt werden. Alles Spekulationen. Wir wissen es nicht.