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Gast

Mietrecht - Wo steht geschrieben, dass mein Vermieter dafür sorgen muss, dass ich in meiner Wohnung nicht von anderen Mietern (bzw. Eigentümern) belästigt werde?

Es handelt sich um eine vermietete ETW.
Auf der Suche nach dem Gärtner wurde ich von einer Mitmieterin (in diesem Falle auch Eigentümerin) die sich auch auf der Rasenfläche befand und sich mit dem Gärtner unterhielt, übelst beschimpft und geschlagen. Ich habe in keiner Weise ein privates Verhältnis zu der Dame und wusste nicht wie mir geschieht.
Die Dame hat einen Brief von meiner Anwältin bekommen mit einem Näherungsverbot.
Mir wurde gesagt, dass sich meine Vermieterin darum kümmern müsse, dass ich nicht weiter belästigt werde. Es geht jetzt aber um die Frage: Wo steht das geschrieben? Gibt es dazu irgendwo einen Text, der rechtssicher ist?
Frage beantworten Frage Nummer 3000264857 Frage melden
Antworten (1)
ingSND
Das ist meines Erachtens totaler Quatsch! Was hat Dein Vermieter mit dem Streit mit dieser Dame zu tun?
1) solange sie nur einen "Brief von Deiner Anwältin" bekommen hat, gibt es gar kein zu überwachendes Näherungsverbot. Das tritt erst in Kraft, wenn eine Gericht das beschlossen hat.
2) Wenn das Gericht das beschlossen hat, ist es Deine Sache, das durchzusetzen. Hält sich die Dame nicht daran, informiere die Polizei
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