Antworten (5)
Da gibt es im Internert so viele Information für alle Fälle unter verschiedenen Aspekten, dass das hier keiner mit den 1000 erlaubten Zeichen beantworten kann. Netter Versuch.
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Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird für die Berechnung des Steuersatzes mit als Einkommen angerechnet, wird aber selber nicht versteuert. D.h., es hat Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes, mit dem dann das übrige Einkommen besteuert wird. Nachlesen kann man das u.a. hier.
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Ja und nein. Das Elterngeld selbst ist natürlich steuerfrei. Aber die Höhe des Elterngeldes wird bei der Ermittlung der Einkommensteuer mit herangezogen und kann so unter Umständen dazu beitragen, dass oder in welcher Höhe man Einkommensteuer zahlen muss.
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Nein. Allerdings müssen die Vielverdiener es indirekt besteuern, d. h. es unterliegt dem staatlichen "Progressionsvorbehalt". Elterngeld erhöht den Steuersatz: Als Empfänger hast Du eventuell einen höheren Steuersatz, der auch auf Deine anderen Einkünfte angerechnet wird. Also müssen Eltern mit höherem Einkommen mehr zahlen, als ärmere.
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Im Prinzip ist das Elterngeld steuerfrei, allerdings wird der Progressionsvorbehalt angewendet, soll heißen: Das Elterngeld wird aufs Einkommen draufgeschlagen, dann wird vom Gesamtbetrag die Einkommenssteuer berechnet - also indirekt zahlt man schon etwas mehr an das Finanzamt.
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