Gast
Muss man von seinem Flohmarkteinkommen auch Abgaben machen?
Wenn ich einmal im Monat auf den Flohmarkt gehe und meinen Krämpel verkaufe muss ich dann auch Abgaben machen?. Oder erst ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen?
Antworten (3)
Eigentlich muss jede Einnahme und jeder geldwerte Vorteil beim Finanzamt angegeben werden. Da fällt streng genommen jede Vergünstigung wie eine Einladung zum Essen oder ein Freibier darunter. Das hat mir mal ein seriöser Finanzamtsmitarbeiter erklärt, augenzwinkernd, wohl wissend, dass das in der Praxis nicht durchsetzbar ist. Der Aufwand wäre zu groß, aber wenn du deine Einnahmen aus dem Flohmarktverkauf dem Finanzamt freiwillig mitteilst, nehmen die das Geld gerne. Aber Vorsicht, Falle: Du musst alles belegen können, sonst wirst du geschätzt, und das könnte den Betrag deiner Einnahmen übersteigen.
"Abgaben" werden mit der Gewerblichkeit fällig. Die Frage, wer gewerblich handelt, ist nicht gesetzlich geregelt sondern wird über die Rechtsprechung geregelt. Die monatliche Teilnahme an Flohmärkten ist sicher noch nicht gewerblich. Genaueres dazu hier.
Wer sein eigenes Gerümpel verkauft, muss nichts abgeben. Ich muss auch nichts abgeben, wenn ich privat ein Auto verkaufe. Das ist alles schon 100 Mal versteuert. Hausratverkäufe fallen nicht unter zu versteuernde Einkommen. Anders sieht es aus, wenn Dinge extra für einen Flohmarktverkauf hergestellt werden.