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Gast

Nach dem bestitgung Unkundenfälschung man kreigt Aufenthalt G Verlängerung?

Hallo Zusammen, es geht um Unkundenfälschung , wenn man strafe kreigt, der landersamt kann sein gibt keine Aufenthalt Gestzt Verlängerung stimmt das?
kann jemand bitte weiter helfen ..
Frage beantworten Frage Nummer 3000116316 Frage melden
Antworten (4)
Beantworter2
@Gast: Versuchs mal hier: https://www.123recht.de
(Unterforum: Ausländerrecht oder Strafrecht)
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Opal_V2
Was erwartest du? Du betrügst mit mutmasslicher Weise falschen Papieren und denkst du kannst hier deinen kriminellen Machenschaften weiter fröhnen?

Verschwinde!
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Heimdall_1004
Ich hoffe inständig, dass dem nicht der Fall ist. Wer derlei Straftaten begeht und darauf hofft, das Gastrecht weiter genießen zu dürfen, hat jeglichen Bezug zur Realität verloren, bzw. bezweifle ich, dass dieser jemals vorhanden war.

Unglücklicherweise ist davon auszugehen, dass Sie dennoch hier bleiben werden. Sie dürfen, sehr zu meinem Leidwesen, also hoffen.
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Frank Enstein
Bitte gehen Sie zu einem Anwalt und lassen sich beraten - es gibt bestimmt einen Weg. Es entspricht nicht der deutschen Rechtsauffassung, wegen einer Verfehlung alle anderen Rechtsansprüche zu verlieren.
Die Vorredner hier sollen ihre Gedankenausdünstungen in ihrer AFD/NPD Blase weiter genießen.
Kein Mensch ist illegal!
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