rita85
Navi Blitzerwarnung
Ist es vom Gesetz denn Erlaubt auf meinem Navigationsgerät einen Blitzerwarner eingeschaltet zu haben? Muss dazu allerdings sagen, dass das Navi nur Starre Blitzgeräten warnt.
Antworten (4)
Glaube ich nicht, dass es legal ist, ist doch aber auch wurscht:
Legal, illegal, scheißegal. Wenn dich die Bullen anhalten, dann schalte halt das Navi kurz aus. Dann biste auf der sicheren Seite. Wer sich wegen sowas erwischen lässt, ist selber schuld.
Legal, illegal, scheißegal. Wenn dich die Bullen anhalten, dann schalte halt das Navi kurz aus. Dann biste auf der sicheren Seite. Wer sich wegen sowas erwischen lässt, ist selber schuld.
StVo §23 Absatz 1b “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Herstellerseitig ist fast jedem Navi einen Warner programmiert, dieser muß vom Benutzer explizid eingeschaltet werden, meist taucht dabei noch ein Hinweis des Herstellers auf, der sich dadurch auf der sicheren Seite wähnt.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Herstellerseitig ist fast jedem Navi einen Warner programmiert, dieser muß vom Benutzer explizid eingeschaltet werden, meist taucht dabei noch ein Hinweis des Herstellers auf, der sich dadurch auf der sicheren Seite wähnt.
Nein, ist es nicht. Kostet im Falle des Erwischtwerdens 75 € plus vier Punkte, ist aber praktisch noch nie verhängt worden.
Radio-Warnungen vor Blitzern sind aber erlaubt, da nur allgemein und nicht an bestimmte Personen gerichtet.
Radio-Warnungen vor Blitzern sind aber erlaubt, da nur allgemein und nicht an bestimmte Personen gerichtet.
Blitzerlisten auf dem Navi sind und bleiben verboten, das ist gerade von einigen Wochen auf der verkehrsministerkonferenz erst wieder bestätigt worden. Auch auf dem Handy sind solche Apps eigentlich verboten. Allerdings ist die gesetzliche Formulierung schwammig: Die Benutzung ist nämlich nur dem Fahrzeugführer verboten. Aber was ist, wenn der Beifahrer das Handy mit der App nutzt? Da ist eine rechtlich noch nicht ausgelotete Grauzone entstanden.