Pflegegeld Nachzahlung
Mein Vater ist im September ins Hospiz gekommen. Dort wurde der Pflege grad zwei direkt anerkannt. Von da aus war er kurze Zeit in der kurzzeitpflege. Ende Oktober kam er mach Hause ein paar Tage vor seinem Tod kam der mdk zur Begutachtung. Er wurde zuhause vom mobilen Dienst versorgt. Da wir noch keine Zahlung von Pflegegeld bekommen haben
Meine Frage was steht mir zu ? Die Kasse sagte mir ich brauche einen erbschein ich selber war aber bevollmächtigt und es steht im Testament das ich mich um alles kümmern soll zwecks Beerdigung evt.
Meine Frage was steht mir zu ? Die Kasse sagte mir ich brauche einen erbschein ich selber war aber bevollmächtigt und es steht im Testament das ich mich um alles kümmern soll zwecks Beerdigung evt.
Antworten (3)
Auf das Pflegegeld hat ausschließlich der Pflegebedürftige, also der Versicherte, einen Anspruch. Die Pflegeperson, die die ehrenamtliche oder auch erwerbsmäßige Pflege erbringt, hat auf das Pflegegeld keinen (rechtlichen) Anspruch.
Die pflegende Person hat aber an den Verstorbenen Forderungen aus ihrer Arbeitsleistung. Deshalb fällt die Nachzahlung an das Erbe und daraus bekommt die Pflegeperson dann den ausstehenden Lohn. Egal, ob sie professionell oder familiär gepflegt hat.
Hmm, got the point aber ich habe Zweifel ob der Pflegeleistende (**hier steht aber nicht mal in der Frage ob Gast Pflege geleistet hat? ) Ansprüche an die Pflegeversicherung geltend machen kann.
** Kurzpflege und mobiler Dienst
** Kurzpflege und mobiler Dienst