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Gast

Schaden durch Auszug

Meine Mieterin hatte nur Umzugsshelfer, keine Firma. Jetzt ist mein Treppenhaus von der zweiten Etage bis zum Erdgeschoss demoliert. Überall Farbe ab, war erst vor 2 Jahren renoviert worden aufwendig. Sie weigert sich, es der Versicherung zu melden.
Was kann ich tun
Frage beantworten Frage Nummer 52157 Frage melden
Antworten (1)
bh_roth
Die Haftpflicht ist klar beim Verursacher, in dem Falle bei der Mieterin. Allerdings bist du in der Beweispflicht. Und das wird schwer. Du musst nämlich beweisen, dass die Beschädigungen nicht schon vor dem Auszug da waren. Dass sie von der Etage, von der die Mieterin ausgezogen ist, bis zum Erdgeschoss feststellbar sind, reicht einem Richter leider nicht.
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