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Gast

steuerliche Behandlung von Miteigentum an Immobilie

Ich will eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen und meinen Sohn gleich als Miteigentümer eintragen lassen. Ich möchte aber trotzdem die steuerlichen Vorteile allein in Anspruch nehmen, da ich auch allein die Wohnung vermiete und die Mieteinnahmen erhalte. Mein Sohn hat noch kein eigenes Einkommen und die Hälfte der Steuervorteile würde bei ihm verpuffen.
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Antworten (1)
Mars-Ultor
So funktioniert das aber nicht. Für deinen Sohn sind die Hälfte der Mieteinnahmen steuerpflichtig und die Hälfte der steuerlichen Vorteile sind auch für ihn. Es gibt keine Eigentümer erster und zweiter Klasse.
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