Zodiak27
Steuerproblem ( Nachzahlung Schenkungssteuer )
...meine Tante hatte mir 1999 ihr Haus übertragen mit Nießbrauchrecht für sich selbst - nun möchte das Finanzamt 9.200,- Euro Schenkungsteuer nach ihrem Ableben - das ganze war nach dem damals gültigen § 25 ErbStG a. F. zinslos gestundet worden ( der § wurde 2008 abgeschafft ; wäre aber heute rückwirkend noch gültig ). So daß leider keine Nießbrauchbelastung abzugsfähig ist - die der damalige § 25 ErbStG evtl. auch heute noch verhindert?
Meine Frage - richtet sich zugleich dahin: ob ich denn die gesamte damalige berechnete Schenkungssteuer zu zahlen hätte ( angeblich weil es Stichtagsbezogen war ?! ) oder nicht evtl. mitlerweile eine Abzugsfähigkeit eingetreten ist - da das Nießbrauchrecht zwischenzeitlich während des Heimaufenthalts meiner Tante an eine staatliche Sozialbehörde übergegangen war um mit den Erträgen ( Mieteinnahmen ) die Finanzierugslücke für den Heimaufenthalt zu generieren. Nach Ihrem Ableben wurde der Nießbrauch gelöscht - zuletzt war sie allerdings nicht mehr Nießbrauchsinhaberin - so daß evtl. nach dieser Zeit doch noch eine Nießbrauchsbelastung von der Schenkungssteuer abzugsfähig wäre ?!
Bedanke mich im Voraus für ein adäquates Feedback :-)
Meine Frage - richtet sich zugleich dahin: ob ich denn die gesamte damalige berechnete Schenkungssteuer zu zahlen hätte ( angeblich weil es Stichtagsbezogen war ?! ) oder nicht evtl. mitlerweile eine Abzugsfähigkeit eingetreten ist - da das Nießbrauchrecht zwischenzeitlich während des Heimaufenthalts meiner Tante an eine staatliche Sozialbehörde übergegangen war um mit den Erträgen ( Mieteinnahmen ) die Finanzierugslücke für den Heimaufenthalt zu generieren. Nach Ihrem Ableben wurde der Nießbrauch gelöscht - zuletzt war sie allerdings nicht mehr Nießbrauchsinhaberin - so daß evtl. nach dieser Zeit doch noch eine Nießbrauchsbelastung von der Schenkungssteuer abzugsfähig wäre ?!
Bedanke mich im Voraus für ein adäquates Feedback :-)