Trennungsunterhalt bei Scheidung
Die Gegenseite (meine Frau) verlangt Trennungsunterhalt von z.B. 560,- pro Monat.
Die Trennungszeit (Zeit zwischen Antragstellung und Vollzug durch Gerichtsbeschluß)
ist zB. 5 Monate.
Mein Anwalt berechnet nun dazu seine Geschäftsgebühr von 12 Monate x 560,- = 6720,- EUR. Aus diesem Betrag ergibt sich lt. einer Tabelle sein Honorar von 713,- EUR.
Darf er das? Oder gibt es eine Grenze , bis zu der er nur die tatsächlichen Monate rechnen darf (zB. 5)
und darüber dann generell 12 Monate?
Die Trennungszeit (Zeit zwischen Antragstellung und Vollzug durch Gerichtsbeschluß)
ist zB. 5 Monate.
Mein Anwalt berechnet nun dazu seine Geschäftsgebühr von 12 Monate x 560,- = 6720,- EUR. Aus diesem Betrag ergibt sich lt. einer Tabelle sein Honorar von 713,- EUR.
Darf er das? Oder gibt es eine Grenze , bis zu der er nur die tatsächlichen Monate rechnen darf (zB. 5)
und darüber dann generell 12 Monate?
Antworten (1)
Das ist schon okay so. Der Streitwert bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen liegt bei einem Jahresbetrag, unabhängig davon, wie lange das gezahlt werden muss.
Darum einigt man sich bei sowas besser ohne Anwalt. Du bezahlst jetzt 700 für Deinen, sie bezahlt 700 für ihren, von den 25% Mehrkosten könnte man in Urlaub fahren.
Darum einigt man sich bei sowas besser ohne Anwalt. Du bezahlst jetzt 700 für Deinen, sie bezahlt 700 für ihren, von den 25% Mehrkosten könnte man in Urlaub fahren.