Gast
Wegerecht Behördenwillkür
Bei der Eingemeindung eines Ortes im Osten wurde ein seit 1937 grundbuchmässig bestehendes Wegerecht nicht übertragen. Dies hat sich jetzt erst und nach Jahren als Behinderung herausgestellt. Unserer Meinung nach musd das Wegerecht wieder eingtrganen werden. Es kann ja nur auf Antrag des Wegerecht Inhabers gelöscht werden.
Ist unsere Ansicht richtig?
BERT SCHAUPP
HAMBURG
b.schaupp@os-projekt.de
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HAMBURG
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