Gast
Wenn man zur Probe arbeitet, ist es dann üblich, einen Lohn oder eine Gegenleistung, z.B. Gutschein zu erhalten?
Antworten (1)
Rein rechtlich gesehen hast du da Anspruch auf eine Vergütung. Üblich ist es, meiner Erfahrung nach aber nicht. Die andere Frage ist, willst du das wirklich durchsetzen? Du riskierst dass du dadurch evtl. ein schlechtes Bild abgibst, schon in der Probzeit recht aufmüpfig und unangenehm sein zu können. Ist es dir das wert?
Trotzdem, länger als 2 Wochen sollte es nicht gehen, dann kannst du auf jeden Fall was fordern.
Trotzdem, länger als 2 Wochen sollte es nicht gehen, dann kannst du auf jeden Fall was fordern.