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Gast

Wird kein Krankengeld gezahlt, wenn ich immatrikuliert bin?

Ich arbeite in einer 40-Stunden-Woche
Auf Grund flexibler Arbeitszeit sowie einer schriftlichen Vereinbarung ist es mir möglich Vollzeit zu studieren.
Nun bin ich krank und meine Ärztin möchte mich für längere Zeit krankschreiben.


Spielt es dann eine Rolle,ob ich immatrikuliert bin? Wird Krankengeld gezahlt, wenn ich immatrikuliert bin?
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Antworten (2)
Cordelier
Amos wird doch, weil er nen 40 std sozialversichtern Job hat. Erst sechs Wochen vom AG und dann von der KK. Aber verlaß dich nicht drauf das am ersten auch das Geld drauf ist. Hab damit schon viel Theater mit meiner KK gehabt.
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Gast
Und die Lösung ist......
nach dem 6-wöchigen-Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, haben Sie grds. einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf Zahlung von Krankengeld für die Dauer von 78 Wochen.
Die Ausnahme für Studenten gem. § 44 Abs. 2 1. Hs., Var. 4 SGB V gilt hier nicht, da Sie auf Grundlage des 40 Std.-Arbeitsvertrages normal sozialversicherungspflichtig sind.
Studenten, die während der Dauer des Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind daher versicherungsfrei (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).
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