Raucherklage Gericht entscheidet kommende Woche

Der erste deutsche Prozess um Schadenersatz-Forderungen eines Rauchers gegen einen Tabakkonzern ist heute ohne Ergebnis vertagt worden. Das Landgericht Arnsberg entscheidet kommenden Freitag über die Klage.

Der erste deutsche Prozess um Schadenersatz-Forderungen eines Rauchers gegen einen Tabakkonzern ist heute ohne Ergebnis vertagt worden. Ein Urteil oder eine Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens wird kommenden Freitag erwartet. Die 2. Zivilkammer des Arnsberger Landgerichtes erörterte eine Stunde lang die Klage eines schwer kranken Rauchers und vertagte dann die Verhandlung, als keine Kompromissbereitschaft erkennbar war.

Der 56-jährige Kläger Wolfgang Heine aus Lippetal (Nordrhein-Westfalen) fordert vom Hamburger Zigarettenhersteller Reemtsma insgesamt 213.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er durch seine fast 40-jährige Nikotinsucht zwei Herzinfarkte erlitten habe. Reemtsma bezeichnete die Argumente des Klägers als "weiterhin schwach". Die Anwälte des Zigarettenherstellers verweisen darauf, dass die Herzinfarkte des Kettenrauchers ihre Ursache auch in Bewegungsmangel, genetischer Veranlagung oder Bluthochdruck haben könnten und forderten, die Klage abzuweisen.

Durchgangsstation auf dem Weg zum Bundesgerichtshof

Heines Anwalt macht Reemtsma für die Erkrankungen seines Mandanten verantwortlich, weil der Konzern trotz besseren Wissens nicht vor den Suchtgefahren des Rauchens gewarnt habe. Bei Zigaretten handelt es sich nach Worten des Hammer Produkthaftungsanwaltes Burkhard Oexmann um "fehlerhafte Produkte, die bei ihrem sinngemäßen Gebrauch gesundheitsschädigend sind". Bei der Verbrennung werde das Sucht fördernde Acetaldehyd freigesetzt. Zudem wirft Oexmann Reemtsma vor, seit den achtziger Jahren seinem Tabak bewusst andere, ebenfalls Sucht verstärkende Stoffe beigemischt zu haben. Er rechne damit, dass das Gericht kommenden Freitag einen so genannten Beweiserhebungsbeschluss verkünden wird, mit dem unter anderem geklärt werden soll, ob Heines Gesundheit wirklich durch das Rauchen ruiniert wurde.

Der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Teipel betonte, sein Urteil werde nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zum Bundesgerichtshof sein.

Bislang waren Schadenersatzklagen von erkrankten Rauchern in Deutschland aus Kostengründen nicht verhandelt worden. Rechtsschutzversicherungen hatten mangels Erfolgsaussichten die Kostenübernahme abgelehnt. Die Versicherung Heines war aber wegen eines Formfehlers vom Bundesgerichtshof zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt worden.

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