Urteil: Bordell nahe Gießen darf trotz vorübergehender Schließung bleiben
Die Betreiberin eines Bordells im hessischen Reiskirchen ist vor Gericht erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Landkreis Gießen ihre Betriebserlaubnis für erloschen erklärte. Für die Feststellung gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Gießener Verwaltungsgericht am Montag. Die Erlaubnis zum Betrieb des Bordells war im April 2022 erteilt worden.