Haßposting

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Berliner Kammergericht

Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit

Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen das soziale Netzwerk X international nicht zuständig, wenn es sich nicht ausdrücklich um Verbraucherklagen handelt. Das Berliner Kammergericht bestätigte mit einem am Freitag verkündeten Urteil eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform zurück. (Az 10 U 104/24)