Rechtskräftiges Urteil
Airline darf betrunkenen Passagieren den Mitflug verweigern
Wer vor dem Abflug zu viel Alkohol zu sich genommen hat, muss am Boden bleiben. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichen Urteil entschieden. Ein Paar, das betrunken aus Australien zurückfliegen wollte, hatte seinen Reiseveranstalter verklagt.