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Polizisten auf Oktoberfest

Verfassungsrichter machen Vorgaben für drohende Gefahr in Bayerns Polizeigesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung Vorgaben für die im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) geschaffene Generalklausel zur "drohenden Gefahr" gemacht. Grundsätzlich erklärten die bayerischen Verfassungsrichter in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil die "drohende Gefahr" als Eingriffsmöglichkeit für die Polizei aber als zulässig. Während die Kläger von SPD und Grünen das Urteil als Erfolg für sich werteten, nannte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung eine Bestätigung seiner Position.
Was ändert sich durch das neue Polizeiaufgabengesetz? Die Antwort gibt's im Video.

Verstärkte Kontrollen Neues Polizeigesetz in Bayern - das ändert sich

Im Bayerischen Landtag wurde mit der Mehrheit der CSU das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) beschlossen. Die CSU stößt damit auf Widerstand von Opposition und Bürgern sowie der Bayerischen Polizei selbst. Doch worum geht es bei diesem Gesetz? Und was ändert sich für die Bevölkerung? Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei aus. So kann sie in Zukunft früher präventiv tätig werden. Statt bei einer „konkreten Gefahr“ dürfen die Beamten nun schon bei einer „drohenden Gefahr“ eingreifen. Am Tatort gefundene DNA-Spuren dürfen nun auf Hautfarbe und Herkunft des Trägers untersucht werden – obwohl nicht eindeutig feststeht, dass eine Straftat vorliegt. Die bayrischen Beamten dürfen nun bereits bei einem Anfangsverdacht Smartphones, Computer und Clouds durchsuchen. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz die persönliche Freiheit und Privatsphäre jedes Einzelnen enorm einschränke. Zudem würde es das Vertrauen zwischen Bürgern und der Polizei belasten.
Zehntausende haben in Bayern gegen das neue PAG demonstriert. Angestoßen wurde die Debatte um schärfere Polizeigesetze durch den Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Auch andere Länder könnten ihre Polizeigesetze hinsichtlich der Bekämpfung von Terrorismus in Zukunft verschärfen. So könnten künftig in mehr Bundesländern Fußfesseln und der verstärkte Einsatz von Videoüberwachung erlaubt sein.