Bundesverfassungsgericht kippt Teile von Observationsregelung in NRW-Polizeigesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat Bestandteile einer Observationsregelung im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt. Die darin definierte "Eingriffsschwelle" für Überwachungen sei zu allgemein und gebe den zuständigen Behörden und Gerichten "keine hinreichend bestimmten Kriterien an die Hand", hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei erforderlich, dass die fraglichen Maßnahmen wenigstens eine "konkretisierte Gefahr" voraussetzten. (Az. 1 BvL 3/22)