Wahlprüfungsausschuß

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Plenum des Bundestags

Beschwerde wegen "Untätigkeit" von Wahlprüfungsausschuss scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde wegen "Untätigkeit" des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Ganze hatte mit dem Einspruch eines Bürgers gegen die Bundestagswahl vom Februar begonnen.(Az. 2 BvR 957/25)
Amira Mohamed Ali

BSW reicht Wahleinspruch bei Bundestag ein

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingereicht. Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali übergab die Unterlagen am Mittwochnachmittag dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Damit nutzte das BSW den letzten Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen.
Wagenknecht (r.) und Mohamed Ali in Berlin

BSW reicht Wahleinspruch bei Bundestag ein

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will am Mittwoch seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einreichen. Geplant ist, dass Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali um 13.00 Uhr die entsprechenden Unterlagen abgibt. Der Mittwoch ist der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen. 
Reichstagsgebäude in Berlin

Wahlprüfungsausschuss berät über Vorbereitung von Neuwahlen

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages berät am Dienstag (09.00 Uhr) in einer Sondersitzung über die Vorbereitung der erwarteten vorgezogenen Neuwahl des Parlaments. An den öffentlichen Beratungen soll auch Bundeswahlleiterin Ruth Brand teilnehmen, um über den Stand der Vorbereitungen zu berichten. Dabei dürfte es insbesondere um den Termin für die Neuwahl gehen.