"Icke muss vor Jericht" Patient mit Nebenwirkung

Ein Patient will eine Zahnbehandlung ohne Betäubungsspritze. Der Arzt lehnt das ab. Daraufhin kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. In ihrer Gerichtskolumne geht Uta Eisenhardt der Frage nach, ob die Notwehr zu weit ging.

Die Rolle als Angeklagter passt nicht zu Herrn Doktor Hans-Joachim Schnesel*. Sichtlich genervt und arrogant wirkt der blassäugige Mann mit dem spitzen Kinn. Der 51-Jährige ist es gewohnt, anderen Menschen Anweisungen zu geben. Im Rechtfertigen dagegen hat er wenig Übung.

Der Zahnarzt soll einen Schmerzpatienten aus seiner Praxis geprügelt haben. Er habe Ely Ikici* zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihm mit dem Knie in den Bauch gestoßen und den auf dem Boden Liegenden mit Pfefferspray attackiert. Der 43-Jährige erlitt eine Kieferprellung, ein stumpfes Bauchtrauma und Augenbrennen, steht in der Anklage.

Ein lockerer Zahn hat Schuld

Ja, es habe eine tätliche Auseinandersetzung gegeben, sagt Schnesel. Kurz vor Mitternacht sei der Patient zu ihm in die Praxis gekommen, in der er die nächtlichen Notdienste allein versieht. Der korpulente Türke gab an, er leide seit mehreren Stunden unter heftigen Schmerzen. Der Arzt untersuchte ihn und fand einen lockeren Zahn. Diesen hätte er nur unter Betäubung an der Wurzel behandeln oder ziehen können.

Als er das dem Patienten erläuterte, habe dessen in der Tür stehende Frau gesagt, ihr Mann werde bei Betäubungsspritzen immer ohnmächtig. Darum lehnte der Türke den Vorschlag ab. Das war dem Doktor nicht unlieb: "In der Nacht noch eine Ohnmacht bekämpfen müssen, wollte ich nicht", sagt der Angeklagte.

Für Schnesel war damit die Behandlung beendet. Das teilte er knapp dem nur dürftig Deutsch Sprechenden mit. Der drohte angeblich, er werde den Arzt wegen unterlassener Hilfe anzeigen. "Behandle mich jetzt weiter oder ich mache dich platt!", soll er gesagt haben. Er habe solche Worte während seiner 25-jährigen Tätigkeit noch nicht gehört, behauptet der Angeklagte: "Meine Deeskalationsstrategie war leider nur: ‚Das will ich sehen!" Da habe ihn der Patient zweimal vor die Brust gestoßen.

Mit dem Knie in den Bauch gestoßen

Der Arzt, ein großer, sportlicher Mann, will in dieser Situation Angst bekommen haben. "Das war ein riesiger Koloss." Er habe mit einem Messer in der Tasche des Türken gerechnet und sich sehr bedroht gefühlt. "Auch von der Frau?", fragt die Richterin. Ja, von der auch, beteuert der Angeklagte. Die habe zwar letztlich nicht eingegriffen. "Aber es hätte gereicht, wenn mich die beiden zu Fall gebracht und sich auf mich drauf gesetzt hätten. Für mich existiert kein Handlungsschema in solchen Situationen, ich bin nicht auf Nahkampf ausgebildet. Ich wollte nur weg und raus."

Er habe den Patienten nicht mit der Faust geschlagen, ihn aber mehrfach mit den Knien in den Bauch gestoßen. Diese hätten ihn noch zwei Tage lang geschmerzt. Der Mann stürzte daraufhin in dem kleinen Behandlungszimmer zu Boden, möglicherweise mit dem Kopf gegen eine Stuhlkante. "Weil ich nicht wusste, ob mir danach weitere Gefahr droht, verpasste ich ihm einen Sprühstoß Pfefferspray in Richtung Hinterkopf – nicht ins Gesicht", sagt der Arzt.

Ein unwilliger Zeuge

Schließlich sei er, nachdem der Patient die Praxis verlassen hatte, zur Rezeption gelaufen und habe die Polizei rufen wollen. Schon kurz darauf hätten zwei zufällig in der Nähe befindliche Streifenpolizisten an seiner Praxistür geklingelt. Die waren von dem Türken angesprochen worden.

Die Richterin kann nicht verstehen, wie man einem Patienten lediglich erklärt, die Behandlung sei beendet und fragt, ob es keine andere Idee gab? "Ja, sagt der Angeklagte, ich hätte dem Patienten auch eine Schmerztablette geben können, aber bevor ich dies vorschlagen konnte, bin ich schon beschimpft worden."

Die Gegenversion existiert nur schriftlich, denn der ehemalige Schmerzpatient ließ dem Gericht mitteilen, er werde wegen des Glatteises nicht anreisen. Seine Frau entschuldigt sich mit der Krankheit ihres Kindes. Die Richterin versucht, den Zeugen der Anklage von der Polizei holen zu lassen. Die trifft niemanden an. "Das macht keinen guten Eindruck", sagt die Richterin. Sie überlegt: Einem so unwilligen Zeugen läuft man lange hinterher.

Geldbuße für rabiaten Arzt?

Das Gericht denkt über die Einstellung des Verfahrens nach. Problematisch sehen Richterin und Staatsanwältin lediglich den Einsatz des Reizgases. "Nur wenn der Arzt nochmals angegriffen worden wäre, hätte er das einsetzen dürfen", sagt die Staatsanwältin. Schnesel sei nicht völlig schuldlos, er solle darum eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro an einen Opferschutzverein zahlen. Diese Geldbuße will der Verteidiger des Zahnarztes unbedingt verhindern, der Patient könnte dann nämlich auf Schmerzensgeld klagen.

Schließlich verzichtet die Staatsanwältin auf die Verhängung einer Geldbuße. Auch weil der Geschädigte nicht zur Verhandlung erschien. Sie meint, der Arzt habe nicht vorsätzlich gehandelt, er habe nur die eigene Haut retten wollen. Sein Opfer sei auch nicht erheblich verletzt worden. Die Richterin ihrerseits gesteht dem Angeklagten zu: "Wer in so einer Situation steckt, der reagiert nicht immer perfekt."

Das Verfahren wird letztlich eingestellt – ohne Geldbuße. Nur seinen Anwalt muss der Angeklagte selbst bezahlen. "Es ist ungewöhnlich, wenn man in eine Praxis kommt und niedergeschlagen wird", begründet die Richterin diese Entscheidung. "Aber es ist auch ungewöhnlich, wenn man als Notarzt angegriffen wird. Sie haben auf mich nicht gewirkt, als würden Sie Ihre Tatbeteiligung herunter spielen. Sie hatten keinen Plan. Das Strafrecht ist nicht kleinlich bei der Notwehr. Zwar darf man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber wenn man glaubt, man muss sich weiter verteidigen, darf man das."

Sein Pfefferspray bekommt Schnesel nicht zurück. Undiplomatisch mault er: "Das brauche ich beim nächsten Joggen. Es gibt nun mal freilaufende Hunde!" Das sei doch schon abgelaufen, tröstet die Richterin den wenig Einsichtigen. Tatwerkzeuge können nun mal nicht zurück gegeben werden. Widerwillig fügt sich der Arzt, packt seinen Rucksack und verlässt schnellen Schrittes das Gerichtsgebäude.

* Namen von der Redaktion geändert

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