Das Scheidungs- und Sorgerechtsdrama in der Hamburger Steakhaus-Dynastie Block erlebt seinen vorläufigen Höhepunkt im Hochsicherheitssaal 237 des Hamburger Landgerichts.
Christina Block, Tochter des Patriarchen und Block-House-Gründers Eugen Block, muss sich hier vor der Justiz verantworten, weil sie den Auftrag erteilt haben soll, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Vaters zu entführen.
Neben fünf weiteren Personen ebenfalls auf der Anklagebank: Blocks Partner, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Block und Delling bestreiten die Vorwürfe.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Eugen Block ist nicht angeklagt.
Alle News zum Block-Prozess in Hamburg
Der Ausgang für alle Beteiligten im Block-Prozess: ungewiss. Der stern hält Sie im Newsblog direkt aus dem Hamburger Landgericht und aus der Redaktion in der Hansestadt über alle Entwicklungen des Mammutprozesses auf dem Laufenden:


Block sagt: "Es handelt sich um einen Tagebucheintrag an Theos Geburtstag. Den dritten ohne ihn. Ich war in einem Ausnahmezustand. Meine Kinder waren weg. Meine Mutter war gestorben."




Die Vorsitzende Richterin entgegnet: "Das kann ich nicht nachvollziehen. Darüber wurde bereits vom Gericht entschieden." Sie verstehe nicht, was Bott meine.


in wenigen Minuten geht es los in Saal 237 des Hamburger Landgerichts. Ich bin gespannt, mit welcher Strategie Christina Block den Fragen der Nebenklage begegnen wird.

Heute äußert sich Christina Block zu ihrem Tagebuch
Am vergangenen Verhandlungstag hatte die angeklagte Unternehmerin betont, dass sie zwar "ausdrücklich" der Verwendung des Tagebuchs widerspreche. Weil aber in den Medien über die Inhalte berichtet werde, habe sie sich entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Mobiltelefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten.
Das Tagebuch der Mutter war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin stellte damals Fragen zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden, deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Inzwischen wurde das Handy jedoch beschlagnahmt.
Ursprünglich sollte heute auch der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, als Zeuge gehört werden. Doch warum dies nun nicht passieren wird, lesen Sie unten im Eintrag meines Kollegen Phil Göbel.
Heute wird mein Kollege David Holzapfel vor Ort im Gerichtssaal für Sie dabei sein.
Wie das Gericht weiter erklärte, habe Hannings Anwalt der Kammer mitgeteilt, dass sein Mandant von seinem Ankunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen werde und deshalb seine Abladung erbeten habe.
"Das Gericht hat den Schriftsatz nunmehr den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis und mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt und wird danach entscheiden, ob der Zeuge kurzfristig abgeladen wird", so die Pressestelle weiter.
Ihre Verteidigung hatte beantragt, das Verfahren abzutrennen, da die Mandanten selbstständig seien und durch die Anwesenheitspflicht bei Gericht neben den psychischen auch finanzielle Belastungen zu tragen hätten.
Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Antragsteller aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens erheblich belastet seien, so das Landgericht mit. Eine Aufspaltung des Verfahrens würde aber nach Ansicht der Kammer zur mindestens doppelten Durchführung einer weitgehend identischen umfangreichen Beweisaufnahme führen.
Am 29. Oktober geht es weiter – dann will Blocks Anwalt eine zweistündige Erklärung abgeben.
Vielen Dank für Ihr Interesse!