Eislingen-Prozess Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Kaltblütig soll Andreas Häussler zusammen mit einem Schulfreund seine Familie in Eislingen ermordet haben – nach dem Willen der Staatsanwältin muss er dafür lebenslang hinter Gitter. Sein Motiv sei Habgier gewesen und keineswegs die Unterdrückung durch den Vater.

Er wollte das Vermögen seiner Familie allein erben. Seine Schwestern und Eltern waren ihm lästig. Deshalb hat der 19-jährige Andreas Häussler sie kaltblütig ermordet, mit Hilfe seines Schulfreundes Frederik Begenat: So jedenfalls sieht es die Staatsanwältin. Vor dem Landgericht Ulm forderte sie eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Vierfachmörder von Eislingen.

Er habe aus Habgier gehandelt und müsse deshalb wie ein Erwachsener verurteilt werden, sagte die Anklägerin Brigitte Lutz. Zudem plädierte sie dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies könnte eine Haftentlassung von Häussler nach 15 Jahren verhindern. Für Frederik Begenat forderte sie eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Damit berücksichtigte die Staatsanwältin die leichte Entwicklungsstörung, die ein psychiatrischer Gutachter dem heute 20-Jährigen attestiert hatte.

"Es wird im Leben immer wieder Personen geben, die einem lästig sind, die einem im Weg stehen", begründete Lutz ihren Antrag. Für den Angeklagten Andreas Häussler habe nur das Ich gezählt. Er habe alles aus dem Weg räumen wollen, was ihm im Wege stand. Von zu Hause ausziehen - das sei für ihn nicht infrage gekommen, da er die wirtschaftlichen Vorteile schätzte.

Den Mordplan habe Häussler erst gefasst, als er die Vollmacht für ein Konto über 256.000 Euro bekam, sagte Lutz. Das Geld konnte er nur allein erben, wenn die anderen sterben. Dass der Sohn von seinen Eltern tyrannisiert worden sei, wie er behauptete, glaubt die Staatsanwältin nicht. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte.

"Das Band der Freundschaft auf ewig schmieden"

Frederik Begenat hat nach Überzeugung der Anklägerin seinem Freund beistehen und "das Band der Freundschaft auf ewig schmieden" wollen. Die für ihn beantragte Jugendstrafe von zehn Jahren reiche eigentlich nicht aus angesichts der schwerwiegenden Tat, sagte Lutz. Es sei lediglich die Höchstgrenze, die der Gesetzgeber bei Jugendlichen vorsehe: "Ich bedaure das in diesem Fall."

In der Nacht zum Karfreitag 2009 sollen die beiden Angeklagten zunächst die beiden älteren Schwestern von Andreas Häussler beim Fernsehen im Bett erschossen haben. Danach sollen sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte besucht und mit ihnen friedlich geplaudert haben. Kurze Zeit später hätten die Schulfreunde das Lokal wieder verlassen und seien an den Tatort zurückgekehrt. Dort warteten sie nach den Worten der Staatsanwältin auf die Eltern und erschossen sie bei deren Rückkehr. Die beiden Tatwaffen und 15 weitere Waffen sollen die Angeklagten bei einem Einbruch in die Schützengilde Eislingen gestohlen haben.

Die Staatsanwältin warf in ihrem Plädoyer beiden Angeklagten vor, geschossen zu haben. Frederik Begenat habe zunächst bei der Polizei dargelegt, der Sohn der getöteten Familie habe die Schwestern und den Vater alleine erschossen. Er selber habe nur auf die Mutter gefeuert. In der Verhandlung habe er hingegen behauptet, alle Schüsse allein auf Bitten seines Freundes abgegeben zu haben. "Das, was uns hier geschildert worden ist, ist auch nicht die Wahrheit", sagte Lutz. "Dass nur Frederik Begenat geschossen hat, halte ich für ausgeschlossen." Sie gehe davon aus, dass auch Andreas Häussler zumindest auf die Schwestern gefeuert habe.

Verteidiger fordert eine Jugendstrafe

Andreas Häusslers Verteidiger Hans Steffan widersprach indes der Darstellung der Staatsanwältin und forderte für seinen Mandanten eine Jugendstrafe, die maximal zehn Jahre beträgt. Häussler sei keineswegs so reif, wie von Zeugen behauptet und vom Gutachter dargestellt, sagte der Rechtsanwalt. Deswegen sollte der Angeklagte nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Das Motiv der Habgier wies Steffan vehement zurück. Vielmehr sei der heute 19-Jährige in seiner Familie psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen. "Ich sehe die familiäre Problematik als handlungsleitend." Andreas Häussler sei nicht mit der Autorität des Vaters zurechtgekommen.

Häussler selbst entschuldigte sich in seinem Schlusswort unterdessen bei seinem mitangeklagten Schulfreund: "Ich habe eigentlich nie vorgehabt, jemanden für meine Zwecke auszunutzen oder zu missbrauchen (...) Ich muss sagen, dass es mir leid tut, so viele Leben verändert, geändert oder Eingriff drauf genommen zu haben - vor allem auch beim Frederik", sagte der Angeklagte.

DPA
Berit Schmidt, DPA

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos

Mehr zum Thema