Laserpointer-Attacke 17-Jähriger blendet ausgerechnet Polizeihubschrauber

Was als Streich begann, wurde für einen 17-Jährigen bitterer Ernst. Von zu Hause aus strahlte er einen Hubschrauber mit einem Laser an - dieser gehörte der Polizei. Die Beamten erwischten den Jungen.

Damit hatte der Teenager aus Dettlingen Erms sicher nicht gerechnet: Aus der Sicherheit seines eigenen Zimmers leuchtet er Freitagnacht gegen 23 Uhr mit seinem Laserpointer auf einen Hubschrauber. Sehr dumm nur, dass dieser der Polizei gehörte. Für die Ermittlung des Täters half es, dass dieser hartnäckig den Hubschrauber anstrahlte, wie die Polizei später berichtete. Dadurch waren die Beamten im Cockpit in der Lage, das Haus des Teenagers ausfindig zu machen. Was folgte, wird der Jugendliche nicht so schnell vergessen, denn kurze Zeit später standen die Ordnungshüter vor seiner Tür.

Der Vorfall ist Teil eines besorgniserregenden Trends. Immer öfter wird der Luftverkehr durch die roten, grünen und blauen Lichtstrahlen gestört. Laserpointer werden immer stärker, haben damit auch eine höhere Reichweite als früher und sind über das Internet leicht erhältlich. Auch Teenager mit einem schmalen Budget können sich die Geräte leisten. Für Piloten im Landeanflug wird dies zur ernstzunehmenden Gefahr. Das plötzliche grelle Licht führt dazu, dass sich die Pupillen des Piloten blitzartig zusammenziehen. Der Pilot kann somit so gut wie nichts mehr sehen. Besonders in Start- und Landephasen, bei denen der Autopilot ausgeschaltet ist, ist dies äußerst gefährlich.

Er gab sofort alles zu

Wie der 17-Jährige schnell bemerkt haben dürfte, handelt es sich bei seiner Aktion nicht um einen Kavaliersdelikt. Attacken dieser Art stellen nach dem Strafgesetz einen “gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ dar. Derartige Gefährdungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Der Beschuldigte gestand die Tat sofort ein und händigte der Polizei den Laserpointer aus. Vielleicht kann er durch diesen Umstand - und weil er noch minderjährig ist - auf Milde hoffen. Es steht jedoch fest, dass solche Handlungen böse ins Auge gehen können - für alle Beteiligten.

amt

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