Damit gilt das Hauptverfahren um die Misshandlung Geflüchteter in einer Notunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach als abgeschlossen.
Video Geldstrafen für Angeklagte im Burbach-Prozess

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Prozessbeginn hat das Landgericht Siegen vier Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt. Damit gilt das Hauptverfahren um die Misshandlung Geflüchteter in einer Notunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach als abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich am Mittwoch mit dem Urteil "grundsätzlich zufrieden", weil es dem eigenen Plädoyer im Wesentlichen gefolgt sei, sagte Oberstaatsanwalt Christian Kuhli. "Es ist natürlich so, das ist ja hier auch gerade angesprochen worden, dass die Fälle, die letztendlich jetzt zur Entscheidung gekommen sind, wo es auch zu einer Verurteilung gekommen ist, nicht dem quantitativ entsprechen, was ursprünglich angeklagt war, vor dem Hintergrund, dass wir einen sehr langen Zeitablauf haben, dass uns viele Zeugen nicht zur Verfügung standen." Die Kammer hat festgestellt: In neun Fällen ist es in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach dazu gekommen, dass die Angeklagten Bewohner in einem sogenannten Problemzimmer eingesperrt haben, weil es zu Problemen in der Einrichtung gekommen war. Das sagte die Gerichtssprecherin Silvia Sünnemann: "Die Bewohner hatten dort geraucht. Sie standen unter Drogen oder Alkohol oder es gab auch gewalttätige Auseinandersetzungen. Dies hat die Kammer als Freiheitsberaubung gewertet, teilweise auch in Tateinheit mit Nötigung." Die Vorwürfe mehrfacher Misshandlungen von Geflüchteten richteten sich gegen Mitarbeiter des zuständigen Wachdienstes, aber auch gegen die Heimleitung und Betreuer. Strafverteidiger Stefan Heiermann sagte, seiner Ansicht nach seien die Betroffenen "hineingeschlittert". "Das liegt daran, dass man die hier konfrontiert hat mit einem Arbeitsplatz, der völlig desorganisiert war. Die waren alle völlig überfordert mit dem, was sie dort vorgefunden haben: eine Riesenmenge an geflüchteten Menschen, die dort untergebracht waren, aus verschiedensten Nationen, verschiedensten Glaubensrichtungen und verschiedensten privaten Bereichen. Die sind alle dort zusammengeworfen worden mit ihren Problemen, die sie so hatten. Und dann hat man hier zum großen Teil Leute, die für so was gar nicht ausgebildet sind, dort hingesetzt und gesagt: 'So, jetzt macht mal Euren Job.'" Die Anklage hatte sich zunächst auf 38 Personen bezogen. Die Urteile gegen einige Angeklagte in abgetrennten Fällen stehen noch aus.