Video Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Mann mit Wolfsmaske

Video: Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Mann mit Wolfsmaske
Das Landgericht München 1 hat am Dienstag im Vergewaltigungsfall eines zur Tatzeit 11-jährigen Mädchens das Urteil verkündet. Das Gericht verhängte eine zwölfjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte bei der Tat im Sommer 2019 eine auffällige Wolfsmaske getragen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Barabara Stockinger, Gerichtssprecherin am Oberlandesgericht München: "Das Landgericht hat das Urteil damit begründet, dass es davon ausgeht, dass der Angeklagte geplant vorgegangen ist, begründet damit, dass er losgezogen ist mit der Wolfsmaske, die er sich kurz vorher besorgt hatte, mit Plastikhandschuhen und mit einem Ersatz-T-Shirt. Er hat in der S-Bahn die elfjährige Geschädigte, die er vorher schon beobachtet hatte, gesehen, hat sie dann verfolgt und dann in einem Waldstück vergewaltigt." Einem schnellen Fahndungserfolg der Münchner Polizei war ein schriftliches Geständnis des Täters gefolgt. Fahnder konnten die Maske daraufhin stark beschädigt in einem Müllcontainer nahe der Wohnung des Beschuldigten sicherstellen. Der heute 46 Jahre alte Mann war bereits wegen sexueller Übergriffe vorbestraft und hatte Zeit in einer psychiatrischen Klinik verbracht. Aufgrund einer richterlich angeordneten Lockerung des Maßregelvollzugs lebte der Mann laut Medienberichten in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Am Tattag durfte er unbegleitet zu seiner Arbeitsstelle fahren. Laut Staatsanwaltschaft war dies die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Nach seinem Geständnis wurde er erneut in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Der heute 46 Jahre alte Mann war bereits wegen sexueller Übergriffe vorbestraft und hatte Zeit in einer psychiatrischen Klinik verbracht.

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