Landgericht Tübingen
Niederlage für GEZ-Eintreiber: Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig
Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.