Gericht: Radebeuler Oberbürgermeister muss Anfrage zu Mohrenstraße beantworten
Der Oberbürgermeister der sächsischen Stadt Radebeul muss die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße beantworten. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen und änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ab, wie ein OVG-Sprecher am Donnerstag mitteilte.