Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster
Nach einem Sturz auf altem Kopfsteinpflaster bekommt eine Frau aus Rheinland-Pfalz kein Schmerzensgeld. Unebenheiten und kleine Lücken von zwei bis drei Zentimetern sind bei historischem Bodenbelag in einer Altstadt normal und gewünscht, wie das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Die Frau war im Sommer 2021 auf einem Fußweg an einer Stadtmauer gelaufen und gestürzt. Dabei brach sie sich die Schulter.