Sie soll gewaltbereite von friedlichen Fans trennen. Doch viele Fußball-Anhänger fühlen sich durch die Datei «Gewalttäter Sport» in ihren Rechten verletzt. «Es werden dort sämtliche normalen Gesetzmäßigkeiten außer Kraft gesetzt, die Beweislast wird umgedreht», kritisiert Thomas Weinmann von der Fan- Initiative «Pro1530» die 1994 eingerichtete Datei, in der nach Angaben des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) derzeit rund 3300 Personen gespeichert sind.
Fans hätten keine Rechte, beklagt der Mönchengladbacher Weinmann. Dabei sollen gerade diese durch die Datei gewahrt und geschützt werden. So ist das wesentliche Ziel, anlassbezogene Straftaten bei größeren sportlichen Veranstaltungen durch anreisende Gewalttäter zu verhindern, erklärt Frank Scheulen von der LKA-Pressestelle in Düsseldorf. Dies gilt insbesondere für Fußballspiele.
Eintrag auch ohne Straftat
«Konkret geht es darum, auf einer nachvollziehbaren Grundlage zwischen Gewalttätern, auf die sich polizeiliche Maßnahmen konzentrieren sollen und Fans, denen ein friedlicher Besuch der Spiele ermöglicht werden soll, zu unterscheiden», bekräftigt Scheulen. Darin liegt nach Auffassung der Fußball-Anhänger aber just das Problem. «Alle Fans werden gleich behandelt», meint Weinmann. Auf der «Pro1530»-Homepage (www.pro1530.de) zeigen sie der Datei die Rote Karte: «Wehr Dich - Willkür durch die Datei Gewalttäter Sport».
Bereits das polizeiliche Feststellen von Personalien kann zum Eintrag führen, «wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden». Dies gilt auch, wenn Fans in Gewahrsam genommen oder gegen sie Platzverweise angeordnet wurden. Das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse ist ein weiterer Grund.
Fans dürfen sich nicht provozieren lassen
Informationen aus der Datei, die auf einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zurück geht, werden nicht an Fußball-Verbände oder -Vereine weiter gegeben. «Es versteht sich von selbst, dass ein großer Teil möglicher Speicherungsgründe dadurch vermieden werden kann, dass man keine Straftaten begeht», so Scheulen. In und außerhalb der Stadien sollte sich ein Fan keiner Gruppe anschließen, von der er weiß oder annehmen muss, dass sie Gewalt sucht oder dazu bereit ist. Zudem sollte er sich nicht provozieren lassen, sofort von Ausschreitungen entfernen und keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mitführen. Dennoch meint Weinmann resümierend: «Die Polizei macht eh, was sie will».
Für Stadionverbote, von denen nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) derzeit 1483 gültig sind, ist die Polizei nicht zuständig. Sie werden nur gespeichert, wenn ein Eintrag wegen eines entsprechenden Anlasses vorliegt. Ob jemand überhaupt in der Datei aufgenommen ist, kann der mögliche Betreffende beim LKA NRW erfragen. «Gelöscht werden die Daten, wenn sie für die mit der Datei verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden», erklärt Scheulen. Spätestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung bei Jugendlichen und Erwachsenen und nach zwei Jahren bei Kindern werden die Daten automatisch getilgt.