BGH: Rechte Kampfsportgruppe Knockout 51 womöglich terroristische Vereinigung
In der Debatte über die Einstufung der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. (Az. StB 75-77/24)