Knockout

Artikel zu: Knockout

Figur von Justitia

Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer Oberlandesgericht Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Die Richter sprachen am Mittwoch einen der Beschuldigten wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig und verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zu Waffenrechtsverstößen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Bundesgerichtshof

Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe

Die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 müssen neu bestimmt werden. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung - also nicht als terroristische Gruppe - kann dagegen bestehen bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er bestätigte damit größtenteils ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena aus dem Juli 2024. (Az. 3 StR 33/25)
Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof urteilt über rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51, darunter der mutmaßliche Rädelsführer. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte sie im Juli 2024 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 33/25)