Verkauf von Medikamenten im Internet: BGH pocht auf Datenschutz
Vor dem Verkauf von Medikamenten über das Internet muss die ausdrückliche Einwilligung der Kunden zur Erhebung ihrer Daten eingeholt werden. Das gilt auch bei nicht rezeptpflichtigen Mitteln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ein Apotheker hatte gegen zwei andere Apotheker geklagt, die Medikamente über die Plattform des Internethändlers Amazon vertrieben. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19)