Bertelsmann vs. Ex-Manager "Der Krieg ist noch nicht zu Ende"

Der Millionenstreit zwischen dem Bertelsmann-Konzern und zwei Ex-Managern geht wohl in eine neue Runde. Gegen die zugesprochene Entschädigung von 209 Millionen Euro prüft der Konzern "alle rechtlichen Möglichkeiten".

Der Millionenstreit zwischen dem Bertelsmann-Konzern und seinen Ex-Managern Andreas von Blottnitz und Jan Henric Buettner geht wahrscheinlich in eine neue Runde. Ein US-Richter hatte den Ex-Managern am Freitag mehr als 209 Millionen Euro Entschädigung im Zusammenhang mit dem Aufbau von AOL-Europe zugesprochen. Ein Konzernsprecher erklärte am Montag: "Bertelsmann prüft alle rechtlichen Möglichkeiten." Zunächst werde der Konzern Rechtsmittel in den USA einlegen. Doch schloss er auch eine Gegenklage in Deutschland nicht aus.

Die beiden Manager hatten eine wesentliche Rolle beim Aufbau des AOL/Bertelsmann-Joint-Ventures AOL Europe gespielt, das Bertelsmann später mit Milliardengewinn verkauft hatte. Der damalige Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff habe ihnen einen fairen Anteil am Erlös versprochen, machten die Manager erfolgreich vor dem Gericht geltend. Zunächst hatten von Blottnitz und Buettner sogar eine Entschädigung in Milliardenhöhe verlangt.

Medienberichte: Gegenklage geplant

"Es ist ein Teilerfolg, dass diese Milliardenklage vom Tisch ist", hieß es bei Bertelsmann. Doch werde sich der Konzern damit nicht zufrieden geben. "Wir machen Fortschritte, aber der Krieg ist noch nicht zu Ende", zitierte das 'Handelsblatt' Bertelsmann Chefsyndikus Ulrich Koch.

Der Gütersloher Medienriese will nun zunächst gegen das US-Urteil Berufung einlegen. Dies könnte dazu führen, dass der Richter selbst das Urteil abändert oder gleich einen völlig neuen Prozess anruft. Die nächste Instanz wäre dann ein Berufungsgericht in Ventura, das nur mit drei Berufsrichtern besetzt ist.

Doch könnte das Verfahren auch noch deutsche Gerichte beschäftigen. Denn nach Informationen des 'Handelsblatts' bereitet der Medienriese bereits eine Gegenklage in Deutschland vor. Die Gütersloher können sich bei ihrer Klage laut 'Handelsblatt' auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen: Der BGH habe anerkannt, dass die "sittenwidrige Erschleichung eines Urteils" zum Schadensersatz verpflichten kann. Wer im Ausland Gerichte manipuliere, um dort ein Urteil zu erlangen und damit ein deutsches Unternehmen zu schädigen, verstoße gegen deutsches Recht und könne in Deutschland verklagt werden.

AP
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