Im Streit über eine Anhebung der EU-weiten Mindeststeuersätze für Alkohol gibt es vorerst keine Einigung. Ein von Deutschland und anderen Staaten angeregter Kompromiss, nach dem unter anderem Bier von der Steuererhöhung ausgenommen werden sollte, habe keine Mehrheit gefunden, verlautete am Dienstag aus Diplomatenkreisen. Näheres wurde zunächst nicht bekannt.
Preisanstieg um 20 Cent pro Kiste Bier
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen die 1993 festgelegten Mindeststeuersätze für alle Alkoholika inflationsbedingt angepasst werden. Für einen Kasten Bier würde dies eine Preiserhöhung um rund 20 Cent bedeuten. Der deutsche Finanzstaatssekretär Thomas Mirow hatte bei seiner Ankunft in Brüssel erklärt, die Bundesregierung wolle dies nicht akzeptieren: "Deutschland wehrt sich dagegen, dass das Bier in Deutschland teurer wird", sagte er.
In den Verhandlungen forderten nach Angaben von Diplomaten auch weitere Staaten Ausnahmeregelungen für verschiedene Getränke. Dies habe zu mehreren Kompromissvorschlägen geführt, die jeweils von wechselnden Koalitionen unterstützt wurden. Eine Mehrheit sei aber für keinen Vorschlag zu Stande gekommen. Auf eine Erhöhung der EU-weiten Mindeststeuersätze dringen neben der Kommission die finnische Ratspräsidentschaft und andere skandinavische Länder.
Todesfälle nach Alkohol nehmen zu
Besonders in Finnland haben in den letzten Jahren die Todesfälle auf Grund von Alkoholmissbrauch zugenommen. Nach der EU-Erweiterung hatte Helsinki seine Alkoholsteuern gesenkt, weil zahlreiche Finnen ihren Bedarf im nahe gelegenen und deutlich günstigeren Estland deckten. Finnland ist daher an einer EU-weiten Anhebung der Mindeststeuersätze sehr interessiert. Weiteres Thema der Debatte war die Menge zollfreier Waren, die Reisende aus Drittländern in die EU einführen dürfen. Der Vorschlag, die derzeitige Obergrenze eines Warenwerts von 175 Euro auf 350 Euro zu verdoppeln, scheiterte offenbar am Widerstand Großbritanniens.